Schimmelt es in der Wohnung, so kann der Mieter die Miete mindern. Ist der Schimmelbefall so schlimm, dass eine normale Nutzung der Wohnung unmöglich ist, ist sogar eine Kürzung der Miete um 100 Prozent zulässig, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht München (Az.: 412 C 11503/09).
Im verhandelten Fall schimmelte es in allen Räumen einer erst im Jahr 2004 gebauten Wohnung. Selbst häufiges Lüften brachte keine Besserung, so dass es zum Streit zwischen Mieter und Vermieter kam. Die Mieter forderten die Beseitigung der Mängel und eine Mietminderung um 100 Prozent. Der Vermieter vertrat die Ansicht, dass das unzureichende Heiz- und Lüftungsverhalten Grund für den Schimmelbefall sei.
Das von einem Sachverständigen beratene Gericht gab den Mietern in vollem Umfang Recht: Nur Dauerlüften könne verhindern, dass sich in der Wohnung Schimmel ausbreite. Von den Mietern könne dies jedoch nicht verlangt werden. In ihrem derzeitigen Zustand sei die Wohnung nicht zum Wohnen geeignet, so die Richter. Deshalb sei eine Mietminderung um 100 Prozent gerechtfertigt, berichtet Immowelt.de. Der Vermieter könne von den Mietern auch nicht verlangen, dass sie wegen der Unbewohnbarkeit der Wohnung von ihrem Recht auf eine außerordentliche Kündigung Gebrauch machen. Fazit: Solange der Schimmel nicht beseitigt ist, zahlen die Mieter keine Miete.