Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 158945

AVIV Germany GmbH Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.immowelt.de
Ansprechpartner:in Frau Myrjam Ansorge +49 911 5202520
Logo der Firma AVIV Germany GmbH
AVIV Germany GmbH

Schuss auf Loggia rechtfertigt Mietminderung

(lifePR) (Nürnberg, )
Urteil: Ein Schuss aus einem Luftdruckgewehr auf eine Loggia berechtigt den betroffenen Mieter zur Mietminderung. Allerdings nur für wenige Monate, falls keine Wiederholungsgefahr besteht, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Wird die Loggia einer Mietwohnung mit einem Luftdruckgewehr beschossen, kann der Mieter die Miete um fünf Prozent mindern. Allerdings nur für einen überschaubaren Zeitraum, wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich ein solcher Vorgang nicht wiederholen wird, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Amtsgericht München (Az.: 412 C 32850/08).

Im verhandelten Fall stellte sich bei der Übergabe einer Mietwohnung an den neuen Mieter heraus, dass eine zur Loggia gewandte Fensterscheibe durch den Schuss einer Luftdruckwaffe beschädigt war. Der Vermieter ließ den Schaden umgehend beheben. Kurze Zeit später kam es erneut zu einem Beschuss der Loggia. Die Mieter minderten daraufhin die Miete um rund 20 Prozent und bemängelten außerdem das Vorhandensein von Taubenkot auf der Loggia.

Der Vermieter reagierte und ließ erneut die Scheibe austauschen und installierte später auch noch eine Taubenabwehr. Mit der vom Mieter geltend gemachten Höhe der Mietminderung wollte sich der Vermieter allerdings nicht abfinden, so dass der Fall vor Gericht ausgetragen werden musste.

Die Richter entschieden, dass eine Mietminderung zwar zulässig sei, jedoch nicht in der von den Mietern veranschlagten Höhe und auch nicht für einen langen Zeitraum. Sie billigten dem Mieter insgesamt eine Minderung in Höhe von fünf Prozent für einen Zeitraum von knapp fünf Monaten zu, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Denn nach diesem Zeitpunkt sei eine Wiederholungsgefahr eher unwahrscheinlich und das Taubenproblem zudem beseitigt worden. Damit folgten die Richter auch der Argumentation des Vermieters, dass der Beschuss durch den nicht ermittelten Schützen vermutlich vom Nachbarhaus aus den Tauben und nicht den Bewohnern gegolten hatte.

Originalmeldung: http://presse.immowelt.de/...

AVIV Germany GmbH

Die Immowelt AG ist der führende IT-Komplettanbieter für die Immobilienwirtschaft. Wir betreiben mit www.immowelt.de eines der erfolgreichsten Immobilienportale am Markt und überzeugen mit 64 Millionen Exposé-Aufrufen und 960.000 Immobilienangeboten im Monat. Unsere Datensicherheit ist TÜV-zertifiziert und die hervorragende Benutzerfreundlichkeit durch neutrale Umfragen bestätigt. Dank eines starken Medien-Netzwerks erscheinen unsere Immobilieninserate zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen.

Unsere Softwareprodukte estatePro, estateOffice, Makler 2000 und immowelt i-Tool gehören zu den führenden Lösungen in der Immobilienbranche und erleichtern vielen Tausend Benutzern das tägliche Arbeiten.

Weitere Portale: www.bauen.de, www.fewoanzeigen.de und www.wohngemeinschaft.de

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.