- Streusalz zum Auftauen von Eisflächen ist heute vielerorts verpönt oder sogar verboten
- Als Ersatz dienen Sand, Splitt oder Granulate, die ökologisch weniger belastend sind
- Aber auch sie haben Nachteile und sollten nur sparsam eingesetzt werden
Wenn die Temperaturen unter den Nullpunkt sinken und die ersten Schneeflocken fallen, sind Hausbesitzer und Mieter wieder gefordert. Denn im Winter ist die "allgemeine Räumund Streupflicht" zu beachten, Gehwege müssen rutschfest gemacht werden. Generell gilt dabei allerdings der Rahmen des Zumutbaren. Es muss zum Beispiel nicht vorbeugend gestreut werden, erklärt das Immobilienportal Immowelt.de.
Auf Salz sollte bei dem Winterdienst nicht zurückgegriffen werden, da es umweltschädlich ist. Die Salz-Ionen stören den Wasserhaushalt der Pflanzen und verdrängen Nährstoffe. In vielen Gemeinden ist der Einsatz daher grundsätzlich verboten. Nur für Gefällstrecken, Treppen, Rampen oder bei Eisregen gelten üblicherweise Ausnahmen.
Statt auftauender Salze sollten abstumpfende Streumittel wie Splitt, Granulat, Sand oder Kies verwendet werden, berichtet Immowelt.de. Denn sie schädigen die Pflanzen nicht. Doch auch diese Materialien haben Nachteile. Ein Minus in ihrer Bilanz ist die erhöhte Rutschgefahr nach Abtauen des Schnees oder Eises, warnt Immowelt.de. Außerdem können sie Abflüsse und Kanäle verstopfen. Und speziell Granulate, die aus Schlacken hergestellt oder aus Flüssen gewonnen werden, können Schwermetalle enthalten, die dann doch Boden und Grundwasser belasten. Außerdem wird zur Herstellung von Granulat dreimal so viel Primärenergie eingesetzt wie zur Salzzubereitung. Daher sollten auch abstumpfende Streumittel so sparsam wie möglich eingesetzt werden. Das beste und zugleich umweltfreundlichste Vorgehen ist und bleibt der Griff zur Schneeschippe.
Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts: http://www.immowelt.de/...