Generell gilt: Eine gute Bau- und Leistungsbeschreibung führt sämtliche Arbeiten, Ausstattungen und Materialqualitäten auf, die im Festpreis enthalten sind, erläutert Immowelt.de. Klauseln, mit denen sich der Bauträger Änderungen der Bauausführung, der Material- oder Baustoffauswahl vorbehält, sind unwirksam (BGH, Aktenzeichen VII ZR 200/04). Von Preisgleitklauseln sollten generell die Hände gelassen werden. Sie fixieren den Festpreis nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt: Verschiebt sich der Bauabschluss, ist der Festpreis hinfällig.
Um sich weiteren Ärger zu ersparen, ist es außerdem ratsam, die Zahlungsfähigkeit und Absicherung des Anbieters zu prüfen. Ein Qualitätsmerkmal sind hierbei Bürgschaften, die bei einer Insolvenz des Bauträgers dafür sorgen, dass die Bank für die Fertigstellung des Hauses aufkommt. Auch Mitgliedschaften in einem der Verbände wie dem Bundesverband Deutscher Fertigbau oder Deutschen Fertighausverband versprechen Seriosität.
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