Die Idee vieler Kreditnehmer ist einfach und erscheint auf den ersten Blick lukrativ zu sein: Das alte Baudarlehen, das noch in Zeiten hoher Zinsen abgeschlossen wurde, möchten sie gern kündigen und gegen einen neuen Vertrag mit wesentlich besseren Konditionen eintauschen. Schließlich ist das gesamte Zinsniveau ja heute viel niedriger. Doch so einfach ist es nicht. Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Ablösung des alten Kredits, wenn der Bankkunde aufgrund günstiger Zinskonditionen vorzeitig umschulden möchte, erklärt das Immobilienportal Immowelt.de. Ein solcher Anspruch ist bislang rechtlich nur für diejenigen Fälle anerkannt, in denen eine Immobilie verkauft oder die Immobilie für die Absicherung eines zusätzlichen Darlehens benötigt wird, den das bisherige Kreditinstitut verweigert.
Dennoch sind viele Banken bereit, einzulenken - insbesondere dann, wenn der Kunde der Bank treu bleibt oder noch andere Konten bei ihr hat. Ihre freiwillige Zustimmung zu einer Umschuldung lassen sie sich aber auch vergüten. Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden - jedenfalls solange das Vorfälligkeitsentgelt nicht in sittenwidrige Höhen steigt, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Dies ist nach gängiger richterlicher Sichtweise meist erst dann der Fall, wenn das Kreditinstitut mehr als das Doppelte des reinen Schadensausgleiches verlangt.
Angesichts der hohen Vorfälligkeitsentschädigungen muss der Kunde aber genau rechnen, ob sich die Umschuldung noch lohnt. Einen Versuch ist es aber wert und gerade für Kreditnehmer, die schon zu den vor sieben bis acht Jahren üblichen Zinssätzen von bis zu sechs Prozent abgeschlossen haben, kann es sich bezahlt machen. Wer sich unsicher ist, kann sich auch Unterstützung bei den Verbraucherzentralen holen. Sie bieten die Prüfung des Umschuldungsvorhabens für etwa 60 Euro pro Darlehen an.
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