Was gegen Ungeziefer hilft und wann man besser den Kammerjäger rufen sollte, erklärt immowelt.de.
Ameisen: Duftstoffe unterbrechen ihre Straßen
Haben Ameisen eine gute Futterquelle gefunden, markieren sie den Weg mit Duftstoffen. Sie lassen sich nur ablenken oder umsiedeln, wer sie beseitigen will, muss den gesamten Staat ausrotten. Essigwasser oder Lavendel übertünchen die Markierung und beseitigen somit die Ameisenstraße.
Silberfische: Anzeichen für zu feuchte Räume
Küchen oder Bäder ohne Fenster sind der bevorzugte Lebensraum der Silberfischchen. Sie mögen Räume mit hoher Luftfeuchtigkeit und warme, dunkle Stellen, wie hinter losen Tapeten oder in Fliesenfugen. Das wirksamste Mittel gegen Silberfische ist regelmäßiges Stoßlüften. Wer beobachtet hat, aus welchen Ritzen die Tiere kommen, sollte diese schadhaften Stellen reinigen und wieder verschließen. Zitrus- und Lavendelduft soll die Insekten vertreiben.
Mäuse: Mit Haferflocken und Schokolade ködern
Im Gegensatz zu Silberfischen können Mäuse und andere Nagetiere Krankheiten übertragen. Die Nager lassen sich unter anderem mit Käse, Speck, weichen Haferflocken und Schokolade in Fallen locken. Wer Lebendfallen aufstellt, sollte diese unbedingt regelmäßig kontrollieren. Ansonsten verenden die Nager dort qualvoll.
Schaben: Mit Bier anlocken
Kakerlaken sollten zwingend beseitigt werden, da sie Krankheiten übertragen können. Einige Schabenarten scheinen Bier zu mögen: Sie stürzen sich in mit Bier gefüllte Gefäße und ertrinken. Zuckerrübensirup scheint einen ähnlichen Effekt zu haben, die Schabe bleibt kleben und verendet. Viele Arten fressen auch gerne Kieselgurpulver und gehen davon ein. Meist bedarf es jedoch rabiater Maßnahmen.
Wann der Kammerjäger kommen muss
Bei sehr starkem Befall von Kakerlaken, Mäusen oder Ratten sollte ein Kammerjäger beauftragt werden. Dieser kann auch einschätzen, ob der Vorfall dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss. Bei Kakerlaken sollte zusätzlich der Nachbar informiert werden: Das Ungeziefer wechselt sonst zwischen den Wohnungen hin und her.
Wer zahlt den Kammerjäger?
Laut Mieterbund muss normalerweise der Vermieter die Kosten für den Kammerjäger übernehmen, denn Ungeziefer in der Wohnung wird als Mangel angesehen. Der Mieter kann die Miete mindern und bei sehr starkem Befall sogar fristlos kündigen. Der Vermieter muss jedoch informiert werden und die Möglichkeit bekommen, die Schädlinge zu bekämpfen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Mieter das Ungeziefer selbst eingeschleppt oder den Befall beispielsweise durch eine stark verschmutzte Wohnung begünstigt hat. Einmalige Kosten sind dabei nicht auf die Betriebskosten umlegbar. Werden jedoch regelmäßig zum Beispiel Rattenköder ausgelegt, kann der Vermieter diese abrechnen.
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