Ein Mann, der am so genannten Messie-Syndrom litt, parkte sein fahruntüchtiges und abgemeldetes Auto jahrelang auf seinem eigenen Kfz-Stellplatz. Er nutzte es lediglich als Müllhalde. Den anderen Miteigentümern der Wohnanlage war das verwahrloste Müllauto ein Dorn im Auge. Sie beschlossen auf der Eigentümerversammlung, dass der Messie das Autowrack zu entfernen habe, berichtet Immowelt.de.
Als es zum Rechtsstreit kam, folgten die Richter dieser Auffassung. Denn es entspreche nicht der Zweckbestimmung eines Stellplatzes, ein abgemeldetes Auto dauerhaft abzustellen. Vielmehr diene ein solcher dem vorübergehenden Abstellen eines zugelassenen Fahrzeugs.
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