Grundsätzlich gilt: Kleintierhaltung ist erlaubt, auch wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich etwas davon steht. Wenn sich die ganze Familie einig ist, die Verantwortung gemeinsam zu tragen, sind Hamster, Hasen und Kanarienvögel herzlich willkommen, ohne dass der Vermieter darüber informiert werden muss.
Auch bei Aquarien und Terrarien muss der Vermieter nicht vorab gefragt werden, wenn sie eine für die Wohnung angemessene Größe haben. Und selbst exotische Tiere wie diverse Spinnen sind als Kleintiere ohne Zustimmung erlaubt, solange sie nicht gefährlich sind.
Bei Katzen allerdings ist strittig, ob sie noch zu den grundsätzlich erlaubten Kleintieren gehören. Deshalb sollte sicherheitshalber der Vermieter um seine Einwilligung gebeten werden, rät das Immobilienportal Immowelt.de.
Bei größeren Tieren wie Hunden muss der Vermieter generell um Erlaubnis gefragt werden - außer die Haltung ist im Mietvertrag bereits ausdrücklich erlaubt. Ist der kleine Vierbeiner dann eingezogen, darf er auch ruhig mal bellen und die Toleranz der Nachbarn ein wenig beanspruchen. Wenn er sich aber vom putzigen Weihnachtsgeschenk zum anhaltenden Kläffer entwickelt, so kann der Vermieter die Erlaubnis zur Haltung unter Umständen auch widerrufen, schränkt das Immobilienportal Immowelt.de ein.
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