Unseriöse Wohnungsvermittler haben vor Gericht keine Chance: Die Abzockmasche, Wohnungssuchenden gegen viel Geld Listen mit angeblichen Wohnungsangeboten zuzuschicken, verstößt gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Landgericht Hamburg (Az: 309 S 107/08). Geklagt hatten mehrere Opfer, die zwischen 179 und 189 Euro für solche Listen zahlen mussten und ihr Geld jetzt zurückerhalten.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Listen konkrete Informationen und die Kontaktdaten zu den Vermietern enthielten. Damit sei die Firma als Nachweismakler tätig geworden. Makler dürfen jedoch nur dann Geld verlangen, wenn auch tatsächlich ein Mietvertrag zustande kommt. Damit, dass die Firma Geld für Listen verlangte, habe sie einen Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz begangen und muss das Geld der Kunden zurückzahlen, argumentierten die Richter. Das Gericht hat allerdings eine Revision zur nächsthöheren Instanz zugelassen.
Die Masche, für Listen mit Wohnungen Geld zu verlangen, ist nach Beobachtungen des Immobilienportals Immowelt.de nicht neu. Schon seit einiger Zeit bieten Firmen Wohnungslisten für Mietobjekte an, mit deren Vermittlung sie gar nicht beauftragt wurden. Ruft ein Interessent an, heißt es oft, dass genau diese Wohnung leider schon vergeben sei. Man habe jedoch weitere interessante Angebote - der Interessent müsse nur eine Liste erwerben. Diese Listen sind für den Interessenten allerdings meist wertlos. Oft enthalten Sie nur Kopien mit Immobilienangeboten anderer Anbieter - ohne deren Wissen. Bisweilen wird auch die Kaltmiete nach unten frisiert, um Interessenten zu locken.
Wie sich arglose Miet- und Kaufinteressenten vor dieser und vor weiteren Abzockmaschen schützen können, schildert Immowelt.de auf der eigens eingerichteten Seite www.schutz-vor-immobilienbetrug.de.