Die Richter waren der Auffassung, dass der Eigentümer nur so kontrollieren könne, ob die Verwaltung auch wirklich richtig abgerechnet habe. Ein Datenschutz-Problem sah das Gericht ebenfalls nicht: Denn eine Eigentümer-Gemeinschaft sei keine anonyme Gesellschaft.
Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:
http://www.immowelt.de/...