Die neue EG-Verordnung, die seit 11. April 2007 in Kraft ist, führt zu einschneidenden Veränderungen bei den Lenk- und Ruhezeiten. Auch der Bußgeldkatalog in Deutschland wird überarbeitet. Bei Verstößen gegen die Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten ist mit noch empfindlicheren Buß- und Verwarnungsgeldern zu rechnen.
Zudem besitzen die zuständigen Organe mit der Einführung des digitalen Tachographen weitaus bessere Möglichkeiten, die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten zu kontrollieren. Wichtig zu wissen: Aus der Rechtslage zu den Lenk- und Ruhezeiten oder der Ladungssicherung ergibt sich, dass gegebenenfalls auch Auftraggeber, also Industrie und Handel, verantwortlich und haftbar sein können.
Um in der Praxis sowohl die gesetzlich vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten umsetzen zu können, das digitale Kontrollgerät richtig zu bedienen oder in Sachen Ladungssicherung den Verpflichtungen nachzukommen ist es notwendig, alle Facetten der rechtlichen Vorschriften zu beherrschen.