Zwei Rechtsgutachten zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens der möbel mahler projekt GmbH & Co KG Bopfingen in Siebenlehn, Gemeinde Großschirma, beauftragt von der IHK Südwestsachsen sowie dem Handelsverband Sachsen/ Handelsverband BAG kommen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis: Das beabsichtigte Vorhaben ist mit den Zielen des Landesentwicklungsplanes und denen des Regionalplanes Chemnitz-Erzgebirge nicht vereinbar!
Die von der IHK Südwestsachsen beauftragten Gutachter Kai Schwabe und Dr. Jochen Heide, Fachanwälte für Verwaltungsrecht sowie die von HVS/BAG beauftragten Gutachter Prof. Dr. Werner Hoppe, Rechtsanwalt und Universitätsprofessor sowie Prof. Dr. Hans Schlarmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, wie auch Honorarprofessor, bringen unmissverständlich zum Ausdruck, "dass eine Zielabweichung im vorliegenden Falle rechtlich nicht vertretbar ist und eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für das geplante Vorhaben nicht geschaffen werden kann."
"Damit wird unser Standpunkt bekräftigt, dass sich eine Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens durch ein Zielabweichungsverfahren nicht erreichen lässt", so Hans-Joachim Wunderlich, Hauptgeschäftsführer der IHK Südwestsachsen und Eberhard Lucas, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Sachsen (HVS) und der BAG.
Geplant ist die Errichtung eines Einkaufszentrums mit einer Fläche von über 60.000 m² inklusive eines Möbeleinrichtungshauses mit 32.000 m². Sowohl der HVS als auch die sächsischen IHKs haben von Anfang an erhebliche Bedenken zur Zulässigkeit des Vorhabens geäußert und die Unvereinbarkeit mit den Zielen der Landesplanung und Regionalplanung kritisiert. Die Handelsverbände und die sächsischen Industrie- und Handelskammern wiesen mit Nachdruck darauf hin, dass eine Genehmigung des Vorhabens nicht nur die Ziele der Raumordnung- und Landesplanung ad absurdum führen, sondern auch einen Präzedenzfall schaffen würde, der weiteren ungeordneten Ansiedlungen von großflächigen Einzelhandelsbetrieben "Tür und Tor öffnet"! "Wir werden beide Rechtsgutachten allen Entscheidungsträgern und vom Vorhaben berührten Kommunen zur Verfügung stellen, z. B. dem Regierungspräsidium Chemnitz, dem Landratsamt Freiberg und Städten, wie Freiberg, Döbeln und Chemnitz", so Eberhard Lucas und Hans-Joachim Wunderlich weiter. Auch dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, das ebenso der Auffassung ist, "dass das Vorhaben in mehrfacher Hinsicht mit den Zielen der Raumordnung unvereinbar ist", werden die Gutachten zeitnah übergeben. Die sächsischen IHKs sowie HVS/BAG erwarten nun von den Genehmigungsbehörden eine klare Aussage!
Ergänzend zu den beiden Rechtsgutachten soll ein Handelsgutachten, erstellt von der GfK Geomarketing, die Auswirkungen des Vorhabens auf benachbarte Städte und Gemeinden untersuchen. Dieses Gutachten liegt in Kürze vor!