„Schulden abbauen, zukunftsweisende Sachinvestitionen vornehmen, aber auch in die Modernisierung der Verwaltung investieren, um die ausufernden Verwaltungshaushalte wieder in den Griff zu bekommen, muss das Ziel sein. Das lässt dann auch eine Senkung der Gewerbesteuerhebesätze zu, zumal dies in der Regel kaum Auswirkungen auf das Aufkommen hat“, schlägt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Vetterlein vor.
Wegen der Unternehmensteuerreform, die ab Januar 2008 gilt, nimmt die Bedeutung der Gewerbesteuer für Standortentscheidungen zu. Künftig macht diese Steuer die Hälfte der Gesamtbelastung der Unternehmen aus (siehe Beispielrechung). Denn die Bemessungsgrundlage hat sich dramatisch verbreitert und sie kann nicht mehr mit der Einkommens-, bzw. Körperschaftssteuer verrechnet werden.
„Eine Senkung der Hebesätze wäre also das richtige Signal, um neue Investoren zu gewinnen und den ansässigen Unternehmen gute Rahmenbedingungen zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zu bieten“, so der IHK-Hauptgeschäftsführer. Zumal das relative regionale Gefüge mit der Senkung in Frankfurt in Bewegung geraten ist. Mit gezielten Maßnahmen können die Städte und Gemeinden so die gute konjunkturelle Lage ausnutzen, um mittelfristig im Konkurrenzkampf um den besten Standort bestehen zu können.