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Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt

GmbH-Reform hilft Existenzgründern

Mit der Unternehmergesellschaft werden Gründungen deutlich vereinfacht

(lifePR) (Darmstadt, )
Der Bundesrat hat heute die größte Reform des GmbH-Rechts seit 100 Jahren gebilligt. Das Gesetz tritt nun am 1. November in Kraft. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt Rhein Main Neckar begrüßt die Entscheidung. "Mit der Reform soll die Gründung einer GmbH beschleunigt werden. Außerdem werden wir wieder europaweit wettbewerbsfähiger", sagt Heike Hamm aus dem Geschäftsbereich Recht und Fair Play der IHK Darmstadt. Eine Vereinfachung war seit langem von der IHK-Organisation gefordert worden.

Neu: Die Unternehmergesellschaft

In Zukunft können Existenzgründer eine so genannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gründen, für die nur ein Mindestkapital von einem Euro erforderlich ist. Für die "normale" GmbH muss ein Unternehmer 25.000 Euro Stammkapital aufbringen. Aus diesem Grund haben sich in den vergangenen Jahren zahlreiche Unternehmer für die britische Gesellschaftsform "Limited" (Ltd.) entschieden. Diese setzt nur einen britischen Pfund für die Gründung voraus. Immerhin 1.000 dieser Ltd. gibt es derzeit im IHK-Bezirk. "Allerdings gilt hier das englische Recht. Kaum ein Unternehmer kennt sich damit aus", so Hamm. Daher sei eine GmbH-Reform notwendig gewesen, die ein deutsches Gegenmodell möglich macht.

Einfache Vorgaben des Gesetzgebers

Für die Gründung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gibt der Gesetzgeber ein Musterprotokoll vor, das einfach auszufüllen und zu beurkunden ist. "Diese Gesellschaftsform ist in erster Linie für Existenzgründer gedacht und erleichtert den Einstieg in die GmbH", sagt Hamm. Zudem würden Rechtsunsicherheiten beseitigt und Missbrauchsmöglichkeiten eingeschränkt. "Auf ein durchdachtes Finanzierungskonzept sollte trotzdem nicht verzichtet werden", rät Hamm. Sonst bestehe die Gefahr, dass der Gründer schnell überschuldet ist.

Gründung der GmbH ebenfalls vereinfacht

Auch für die "normale" GmbH sind Änderungen vorgesehen. So ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren mit einem notariellen Musterprotokoll für den Fall vorgesehen, dass sich bis zu drei Gesellschafter an der Gründung beteiligen. Um den Missbrauch dieser Rechtsformen einzuschränken, sollen die Ausschlussgründe für Geschäftsführer erweitert, die Erreichbarkeit der GmbH erleichtert und die Gesellschafter mehr in die Pflicht genommen werden, wenn eine GmbH geschäftsführungslos ist.

IHK berät Existenzgründer

Ob nun die "normale" GmbH oder die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) die geeignete Gesellschaft für einen Existenzgründer ist - dazu können sich zukünftige Unternehmer jederzeit bei der IHK Darmstadt individuell beraten lassen.

Hintergrund: Die GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, gibt es seit 1898. Mit 500.000 Eintragungen ist sie die meist gewählte Rechtsform in Deutschland. Im IHK-Bezirk gibt es 11.630 GmbHs. Zuletzt wurde sie mit der Euro-Umstellung modernisiert. Ihr Vorteil gegenüber anderen Rechtsformen: Die GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht jedoch die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. "Die Sicherheit, dass Haus und Eigenkapital nicht angetastet werden, macht sie für viele Unternehmer attraktiv", sagt Heike Hamm.

Am Donnerstag, 6. November, gibt es in der IHK Darmstadt eine Informationsveranstaltung zur GmbH-Reform. Referent ist der Rechtsanwalt Dr. Claus Lüthke. Formlose Anmeldung bei Heike Hamm.
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