„Mit der positiven Bundesratsentscheidung zur Unternehmenssteuerreform ist eines der wichtigsten Reformprojekte in Deutschland auf den Weg gebracht. Jetzt gilt es, bis zum Inkrafttreten noch an der Feinabstimmung zu arbeiten.“ Der Steuerexperte der IHK sieht vor allem Nachbesserungsbedarf in der administrativen Abwicklung der Reform. Vor allem bei der Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und bei der Hinzurechnung müssen gemeinsam mit der Finanzverwaltung Verfahren gefunden werden, mit denen die Bürokratie für die Unternehmen auf ein Minimum begrenzt werden kann.
Nach Ansicht der IHK sollte der Rückenwind des heutigen Bundesratsbeschlusses genutzt werden, um die Erbschaftsteuerreform anzugehen: „Eine sachgerechte Lösung würde die Effekte der nun auf den Weg gebrachten Unternehmenssteuerreform unterstützen“, so Proba.