Die Absprache zwischen Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz kam auf Initiative des gemeinsamen IHK-Außenwirtschaftsausschusses zustande. Die Bundesländer fördern beispielsweise Messestände in Russland, bieten Ministerreisen für Unternehmen nach Indien oder Kooperationsbörsen und Symposien zum Thema China an. Bislang konnten diese Angebote nur von Unternehmen aus dem jeweiligen Bundesland wahrgenommen werden. Ab sofort gelten diese Landesgrenzen nicht mehr.
Die finanzielle Förderung endet jedoch weiterhin an den politischen Grenzen: Unternehmen aus anderen Bundesländern erhalten keine Fördermittel aus den jeweiligen Landesetats.
Informationen zu den Außenwirtschaftsprogrammen der drei Bundesländer bietet die IHK im Internet unter www.darmstadt.ihk24.de (Dokument-Nummer 13332).