Der IHK-Service-Index wurde als Modell entwickelt, das es erlaubt, die Gebühren von Privathaushalten und Unternehmen in Abhängigkeit von deren Größe und Branche zu berechnen. Dabei wurden sämtliche Abfallsatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in Hessen gesichtet und geprüft. Insgesamt wurden von 21 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten 157 Abfallgebührensatzungen untersucht. "Es ist natürlich industriepolitisch bedeutsam, wie viel die Unternehmen in den Kommunen zu zahlen haben. Niedrige Gebühren laden produzierende Unternehmen ein, hohe Gebühren bewirken das Gegenteil. Es bleibt unverständlich, wie die krassen Gebührenunterschiede zu Stande kommen. Wir fordern die Kommunen auf, ihre Satzungen zu überarbeiten, damit die Gebühren sinken können. Mehr Wettbewerb kann ebenfalls zu niedrigeren Gebühren führen. Die Kommunen sollten ohne Denkverbote an die Sacher herangehen", erklärt Matthias Gräßle, Geschäftsführer der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen.
Kommunale Gebühren stellen für Privathaushalte und Unternehmen einen inzwischen erheblichen Kostenfaktor dar. Die kommunalen Abfallsatzungen geben den Nutzern eine Vielzahl an Wahlmöglichkeiten der Inanspruchnahme von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen, etwa bei Leerungsintervallen, Tonnengrößen oder Sperrmüllgebühren. Für Burghard Loewe, Federführer und Sprecher für Umweltfragen der IHKs in Hessen, stellt sich die Frage, ob dies zwingend so sein muss?. "Fehlende Transparenz lädt geradezu zu Gebührenerhöhungen ein", so Loewe.
Für die Abfallentsorgung eines Industriebetriebs mit 100 Mitarbeitern und einem angenommenen spezifischen Restabfallaufkommen ist die Gemeinde Hainburg, Landkreis Offenbach, mit einer Jahresgebühr von 244,80 Euro die Günstigste. Es folgen die Gemeinden Büttelborn im Landkreis Groß-Gerau mit 251,52 Euro und die Städte Bad Arolsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg und Eschborn im Main-Taunus-Kreis mit 302,40 Euro. Schlusslicht im industriellen Bereich ist die Gemeinde Frankenau im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit einer Gebühr von 3694,80 Euro. Extremste Unterschiede sind also bereits in einem Landkreis, in diesem Falle dem Landkreis Waldeck-Frankenberg, sichtbar.
Bei den Privathaushalten (vier Personenhaushalt) ist die Stadt Eschborn mit 86,40 Euro im Jahr die günstigste Kommune, während fünfzehn von zweiundzwanzig Städte und Gemeinden im Landkreis Bergstraße mit 694,23 Euro den Bürgern die höchsten Abfallgebühren in Rechnung stellen.
Nachdem die Industrie- und Handelskammern im Jahre 2005 einen Gebühren-/Preisvergleich bei der Wasserver- und -entsorgung durchgeführt haben, ist dies nun das zweite große IHK-Projekt zur Erhöhung der Transparenz im kommunalen Gebührendickicht. In Kooperation mit Professor Stefan Gäth, Institut für Landschaftsökologie und Ressourcenmanagement der Universität Gießen, wurde eine Untersuchung durchgeführt, die einen Vergleich der kommunalen Abfallgebühren ermöglicht. Der IHK-Service-Index erlaubt nicht nur einen Vergleich bei den Gebühren, sondern kann ein Ranking über sämtliche Kommunen in Hessen erzeugen. Für die IHKs ist die Schaffung von Transparenz und Vergleichbarkeit der erste Schritt in Richtung Gebührensenkung. Die IHKs werden mit Hilfe des Service-Indexes schon im ersten Quartal des kommenden Jahres erneut über die Frischwasser- und Abwassergebühren/-preise informieren. Weitere kommunale Gebühren und Preise können mit dem Service-Index abgebildet werden. "Die hessischen Industrie- und Handelskammern wollen mit ihrer Initiative für mehr Gebührentransparenz sorgen. Wenn durch dieses Benchmarking die Gebühren sinken, trägt dies auch zur Stärkung des Standorts Hessen bei", so Gräßle abschließend.
Information:
Burghard Loewe, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill, Telefon: 06461 95 95 12 00, E-Mail: loewe@lahndill.ihk.de