Sie erhalten nun Schützenhilfe vom Verwaltungsgericht Braunschweig. In dem dort entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer, der sein Büro zu Hause hat, seinen beruflich genutzten PC mit dem Hinweis angemeldet, dieser sei nicht gebührenpflichtig. Er begründete dies damit, dass er als Privatmann bereits Geräte bei der GEZ angemeldet habe und der PC somit unter die Zweitgerätebefreiung falle. Die GEZ schickte trotzdem einen Gebührenbescheid inklusive Säumniszuschlag. Seine dagegen gerichtete Klage hatte nun Erfolg. Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist vorgesehen, dass für neuartige Rundfunkgeräte wie z.B. PCs im nicht ausschließlich privaten Bereich keine GEZ-Gebühren anfallen, wenn andere Rundfunkempfangsgeräte dort bereitgehalten werden. Der beklagte NDR hatte vorgebracht, die Gebührenbefreiung gelte nur dann für einen nicht ausschließlich privat genutzten PC, wenn bereits ein solcherart genutztes Gerät angemeldet sei. Dieses enge Verständnis macht das Verwaltungsgericht nicht mit und sieht alle anderen angemeldeten Geräte davon erfasst.
IHK-Aktion: "Keine Rundfunkgebühren auf unsere Computer"
Gegen die Entscheidung kann der NDR nun innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen. Die IHK Darmstadt rät allen Betroffen in vergleichbaren Fällen, Widerspruch bei der GEZ einzulegen. Gegen die Rundfunkgebühr auf PCs hatte die IHK-Organisation von Anfang an Stellung bezogen. Die IHK Darmstadt hatte im vergangenen Jahr dazu auch Aufkleber mit der Aufschrift "Keine Rundfunkgebühren auf unsere Computer" an Unternehmen verteilt.
Ausführliche Informationen zum Thema PC-Gebühren sowie der Vorschlag der IHK-Organisation zur alternativen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind auf der Homepage der IHK Darmstadt abrufbar:
www.darmstadt.ihk24.de (Dokument-Nummer 10345),
Direktlink:http://www.darmstadt.ihk24.de/...
Informationen: Martin Bonelli, Geschäftsbereich Recht und Fair Play, Telefon: 06151 871-248, E-Mail: bonelli@darmstadt.ihk.de