„Unter dem Strich bedeutet die Neuregelung eine erneute Mehrbelastung für das deutsche Transportgewerbe“, kommentiert die IHK Saarland den neuen Gesetzesentwurf. Zwischen der Mehrbelastung durch die Mauterhöhung und der Entlastung bei der Kfz-Steuer klaffe eine Lücke von 100 Millionen Euro. Diese werde durch das neue Innovationsprogramm nur teilweise und auch nur auf ein Jahr befristet geschlossen.
„Die Transportunternehmer werden also wieder einmal draufzahlen“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch. „Wer seinen Fuhrpark gerade in den letzten Jahren erneuert hat oder wem liquide Mittel für neue Investitionen fehlen, kann nämlich vom Innovationsprogramm kaum profitieren.“
Im Übrigen sei dem deutschen Transportgewerbe bei Einführung der Lkw-Maut noch ein Ausgleich von 600 Millionen Euro jährlich in Aussicht gestellt worden. Diese Zusage sei ebenso wenig eingehalten worden wie das Versprechen, die Mauteinnahmen weitgehend zur Verbesserung der Autobahninfrastruktur einzusetzen. Immerhin würden die Wettbewerbsnachteile deutscher Transportunternehmen gegenüber der internationalen Konkurrenz nochmals ein Stück kleiner, so die IHK.
Frühzeitig Anträge stellen
Die IHK rät den saarländischen Transportunternehmen, die neuen Fördermöglichkeiten soweit wie möglich zu nutzen. Vom 1. September 2007 bis zum 30. September 2008 (es gilt das Datum des Kaufvertrages!) können Unternehmen für jedes neu erworbene Nutzfahrzeug über 12 t zulässiges Gesamtgewicht, das der Abgasnorm Euro 5 entspricht, einen einmaligen Zuschuss von 2.550 bis 4.250 Euro oder ein zinsvergünstigtes Darlehen erhalten. Bedingung: Die Fahrzeuge müssen in Deutschland erstmalig zugelassen werden und dort mindestens zwei Jahre zugelassen bleiben; ferner muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Anträge für einen Direktzuschuss können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Anträge für ein zinsvergünstigtes Darlehen über die Hausbank gestellt werden.