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Gebühren an Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunk koppeln

Paradigmenwechsel in der Rundfunkfinanzierung

(lifePR) (Frankfurt, )
"Die Rundfunkgebühren müssen von den Empfangsgeräten gelöst werden. Wir fordern einen Paradigmenwechsel in der Finanzierung des Rundfunks", erklärt Ulrike Gehring, Vorsitzende der Medienpolitischen Kommission Hessen. Und weiter: "In einer Zeit, in der bald jedes Küchengerät ein potenzieller Fernsehempfänger wird, muss sich die Gebührenpflicht an der eigentlichen Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festmachen." Sie stellte heute gemeinsam mit den Kommissionsmitgliedern Alexander Zang und Gordon Bonnet sowie der Fachanwältin Petra Marwitz ihren Vorschlag zur Neuordnung der Rundfunkgebührenordnung in Frankfurt am Main vor.

Das so genannte Hessische Modell sieht eine gemeinschaftliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor. Alle in Deutschland lebenden Wahlberechtigten werden zur Finanzierung herangezogen unabhängig davon, ob und über welche Empfangstechnik sie das Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsangebot abrufen. Die Sender stellten nicht die Geräte zur Verfügung, sondern einen Teil des Programms, sagt Gehring. So müsse im Sinne einer technologiefreundlichen Wirtschaftspolitik die Gebühr für die eigentliche Leistung erhoben werden, nämlich die Erfüllung eines Programmauftrages für das demokratische Gemeinwesen. Folglich kommen die Wahlberechtigten für die Gebühren auf. Das betrifft nicht nur Deutsche, sondern auch dauerhaft hier lebende Ausländer, die an Ausländerbeiratswahlen teilnehmen dürfen.

Die Rundfunkgebühren würden mit dem Vorschlag unter die bisherigen Monatsbeiträge sinken. Das Hessische Modell kalkuliert mit 15,36 Euro bzw. 7,68 Euro um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem heutigen Niveau des Gebührenaufkommens zu sichern. Dabei ist das Modell sozialverträglich. Einkommensschwache bekommen die Gebühren erstattet, für in Lebensgemeinschaft lebende Personen gilt der halbe Gebührensatz.

Der hessischen Wirtschaft ist wichtig, dass das Modell einfach und transparent ist. GEZ-Kontrollen in Betrieben und an der Wohnungstür sind nicht mehr nötig. Die Daten der beitragspflichtigen Personen kämen von den Einwohnermeldeämtern und von den Personen selbst.

Um die Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Modells zu gewährleisten, wurde die Medienpolitische Kommission von der Fachjuristin Petra Marwitz beraten. Die ausführliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schränkt die Art der Rundfunkfinanzierung deutlich ein. "Rein steuerfinanzierte Modelle haben keine Chance, weil sie das Prinzip der Staatsferne des Rundfunks verletzen. Das Hessische Modell zeigt hier eine rechtskonforme, elegante Lösung", so Gehring.

Die Medienpolitische Kommission war als Fachgremium der Arbeitsgemeinschaft der IHKs von allen Hessischen Industrie- und Handelskammern beauftragt worden, einen Alternativ-Vorschlag zur Gebührenerhebung zu entwickeln, nachdem die Einführung der PC-Gebühren zu erheblicher Unruhe unter Unternehmen und Gewerbetreibenden geführt hatte. Das Modell wurde am 27. September 2007 allen Ministerpräsidenten zur Kenntnis gegeben.

Das vollständige Modell finden Sie unter: www.ihk-hessen.de/...
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