“Die Auswertung einer breit angelegten Umfrage der IHK- und Einzelhandelsorganisationen ist ernüchternd“, so Frank Albrecht. Angesichts niedriger Gewinnmargen wird der in der Unternehmenssteuerreform vorgesehene Freibetrag von wesentlichen Teilen des mittelständischen Handels nicht erreicht, so dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Kostenposition Mieten und andere zu einer Gesamtsteuerlast von über 60 % führt. In nicht wenigen Fällen kann die Neuregelung paradoxe Wirkungen haben: Da in Zukunft diese steuerlich als Gewinn zu verbuchen sind, würden selbst bei einer Verlustbilanz Steuerzahlungen anfallen, die zu einem Substanzverlust und damit zu einer Existenzgefährdung führen. Die hohen Gewerbesteuer-Hebesätze im Rhein-Main-Gebiet, allen voran Frankfurt, verstärken die Folge der Hinzurechnung noch.
Um für die betroffenen Unternehmen schnellstmöglich Planungssicherheit zu erhalten, fordern die IHK Frankfurt sowie der Landesverband Städte und Gemeinden, das Land Hessen sowie die Bundesregierung auf, die Neufassung der Gewerbesteuer im Sinne einer Absenkung der Hinzurechnung von Mietkosten noch in diesem Jahr zu ändern. Andernfalls ist bereits in 2008 mit ersten Folgen in Form von Geschäftsschließungen in Innenstadtlagen sowie in den Wohnbereichen zu rechnen.