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Vollversammlung beschließt Änderungen zu Wahlordnung und Satzung

Die Vollversammlung der IHK Frankfurt am Main hat in ihrer Sitzung vom 10. Juni 2008 Änderungen in der Wahlordnung und der Satzung beschlossen

(lifePR) (Frankfurt, )
Darin wird unter anderem die Wählbarkeit der Mitglieder der Vollversammlung präzisiert. Wählbar sind demnach IHK-Zugehörige, zur gesetzlichen Vertretung Befugte, Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte. Zur letztgenannten Gruppe zählen Personen, deren besondere Bevollmächtigung weitgehende Vertretungsrechte für das Unternehmen beinhaltet und deshalb einhergeht mit einer hervorgehobenen und unternehmerische Verantwortung beinhaltenden Stellung bei dem IHK-Zugehörigen. Wählbar sind auch besonders bestellte Bevollmächtigte mit einer Position, kraft derer sie die Geschäftstätigkeit des Unternehmens maßgeblich prägen. Von einer solchen maßgeblich prägenden Position wird insbesondere dann ausgegangen, wenn der Betreffende Allein- oder Mehrheitsgesellschafter des Unternehmens ist. Eine weitere Änderung regelt, dass die Mitgliedschaft in der Vollversammlung endet, wenn Mitglieder den in der Wahlordnung geforderten Kriterien für länger als einem Monat nicht entsprechen. Die Mitgliedschaft in der Vollversammlung wird durch den Wechsel in eine andere Wahlgruppe nicht berührt.

Des Weiteren hat die Vollversammlung die Stärke der 13 Wahlgruppen für die nächste Wahl zur Vollversammlung (21. Januar bis 17. Februar 2009) festgelegt. Wie bisher sind die größten Wahlgruppen die Industrie, die Kreditinstitute/Börse, der Einzelhandel sowie Tourismus/Gesundheitswirtschaft, Medien/Kommunikation sowie Wirtschafts- und Unternehmensberatung.

Ergänzende Informationen:

In der IHK spiegelt sich die breite Struktur der Wirtschaft. Die Vollversammlung, in der sich 89 Unternehmer und Führungskräfte der Wirtschaft ehrenamtlich engagieren, setzt sich nach dem wirtschaftlichen Gewicht der einzelnen Wirtschaftszweige zusammen. Dieses "Parlament der IHK" wird von den IHK-Zugehörigen alle fünf Jahre neu gewählt. Jedes Unternehmen hat dabei eine Stimme unabhängig von seiner Größe. Die nächste Vollversammlung wird in der Zeit vom 21. 01. 2009 bis zum 17. 02. 2009 per Briefwahl gewählt.

Damit die einzelnen Branchen im IHK-Bezirk in der Vollversammlung angemessen vertreten sind, werden branchenbezogene Wahlgruppen gebildet, die gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung eine feste Zahl an Sitzen in der Vollversammlung erhalten. Die wirtschaftliche Bedeutung orientiert sich an den Kriterien Beitragsaufkommen, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Anzahl der Mitgliedsunternehmen.
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