Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass sie niemanden beauftragt hat, Energiepässe auszustellen bzw. vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung vorzunehmen.
Der neue Energiepass muss nur bei Vermietung oder Verkauf von Gebäuden auf Verlangen des Interessenten vorgelegt werden. Er darf nur von Experten mit bestimmter Qualifikation ausgestellt werden. Der Eigentümer muss sich in dem Fall selbst an einen Aussteller wenden.
Ebenfalls ist die IHK in den letzten Wochen aus Unternehmenskreisen vermehrt darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich - vermeintliche - IHK-Mitarbeiter/innen telefonisch bei ihren Mitgliedern melden, um "geschäftliche Daten" per Telefon, Post oder E-Mail abzufragen.
Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich zum einen nicht um Mitarbeiter/innen ihres Hauses handelt und zum anderen die IHK auch nicht auf diesem Wege Auskünfte bei ihren Mitgliedsunternehmen abfragt.
Informationen zum Energiepass finden Sie unter: www.essen.ihk24.de Dok. Nr.: 15692