"Die IHK-Arbeit wird maßgeblich durch die Vollversammlung bestimmt und legitimiert. Es ist Ausdruck von Demokratie und Freiheit der Selbstverwaltung der Wirtschaft, dass über die Besetzung dieses zentralen Gremiums die Unternehmerschaft entscheidet. Die Mitgliedsunternehmen statten durch die Wahl ihre Vertreter in der Vollversammlung mit ihrem Vertrauen aus, die Gesamtheit der IHK-Zugehörigen zu vertreten und ihren Interessen Stimme zu geben", so IHK-Präsident Albrecht Hatton.
Laut Hatton entscheidet die für die Dauer von fünf Jahren zu wählende Vollversammlung über die Richtlinien der IHK-Arbeit und alle Fragen, die für die IHK-zugehörige gewerbliche Wirtschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind, wie beispielsweise IHK-Wirtschaftsplan und Mitgliedsbeitrag.
Wählen und gewählt werden können nur Vertreter/innen der in den vom 27. Mai bis 10. Juni in den IHK-Geschäftsstellen ausliegenden Wählerlisten eingetragenenUnternehmen. Kandidatenvorschläge für die einzelnen Wahlgruppen können vom 18. Juni bis 8. Juli eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Wahl sind unter der Wahlhotline 0345 2126454, im Internet www.halle.ihk.de oder per Email: ihk-wahl08@halle.ihk.de. erhältlich.