Das neue Register für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater (VVR) ermöglicht es Kunden, Versicherungsunternehmen und Behörden sich im Internet unter www.vermittlerregister.org darüber zu informieren, ob ein Versicherungsvermittler bzw. -berater zugelassen ist.
„Vermittler, die in 2007 erstmals in diesem Bereich selbstständig tätig geworden sind, sollten bis zum 23. Juli 2007 über eine Registrierung verfügen. Nach diesem Zeitpunkt können ansonsten die Gewerbeämter die Eintragung überprüfen“, erklärt IHK-Geschäftsführerin Dr. Ute Jähner. Wer bereits vor dem 1. Januar 2007 als Versicherungsvermittler tätig war, brauche sich dagegen erst bis zum 1. Januar 2009 registrieren zu lassen. „So genannte gebundene Vermittler, die ausschließlich im Auftrag eines Versicherungsunternehmens oder mehrerer Versicherungsunternehmen, die in Bezug auf die vertriebenen Produkte nicht in Konkurrenz stehen, können sich auch unmittelbar über das Versicherungsunternehmen, mit dem sie zusammenarbeiten, in das Register eintragen lassen und bedürfen keiner Erlaubnis“, so Jähner.