Hintergrund dieser Befürchtungen sei das „völlig unsinnige Vorhaben des Gesetzgebers“, neben Schuldzinsen (wie bisher schon) Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Leasingraten dem gewerbesteuerpflichtigen Gewinn zuzuschlagen. „Hier werden Kosten zu Gewinnen umgedeutet. Damit wird die ökonomische Logik auf den Kopf gestellt und führt in Verlustphasen zum Substanzverzehr“ so Hatton. Sollte es vor der Verabschiedung des Gesetzes am 6. Juli im Bundesrat nicht gelingen, doch noch mittelstandsfreundliche Änderungen durchzusetzen, könne die Devise nur lauten: „Nach der Reform ist vor der Reform.“ Dies gelte nicht zuletzt auch deshalb, weil mit dem vorgelegten Gesetz das ohnehin schon komplizierte deutsche Steuerrecht noch verwirrender werde.
Mit Blick auf gemeinsam mit der halleschen CONNEX Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH durchgeführte Beispielrechnungen konstatierte der IHK-Präsident, dass sich die bereits vor Monaten geäußerten Befürchtungen nunmehr bestätigt hätten: „Die Berechnungsergebnisse sind eindeutig: Spürbar profitieren werden im Grunde ausschließlich große, eigenkapitalstarke Unternehmen. Kleinere, eigenkapitalschwache Unternehmen gehen praktisch leer aus.“
Personengesellschaften könnten nur bei recht hohen Gewinnen profitieren, die zudem im Unternehmen verbleiben müssten. „Dies indes dürften sich nur die wenigsten Unternehmer leisten können. Die meisten müssen Gewinne entnehmen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können“, so der IHK-Präsident Albrecht Hatton.