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Neuregelung der Ladenöffnungen bewährt sich in der Praxis - Nachbesserungen für Samstage prüfen

Anhörung zu Ladenöffnungszeitengesetz im Wirtschaftsausschuss des Landta-ges

(lifePR) (Halle (Saale), )
Die neuen Möglichkeiten verlängerter Ladenöffnungszeiten in Sachsen-Anhalt haben in der Praxis zu flexiblen und an Kundenwünschen orientierten Lösungen im Einzelhandel geführt. Die jetzt geltenden Öffnungsregelungen für Samstage im Sinne der Wettbewerbs- und Chancengleichheit in Mitteldeutschland sollten überprüft werden. So die Industrie- und Handelskammern (IHK) Halle-Dessau und Magdeburg, der Verband der Kaufleute Sachsen-Anhalts und der Han-delsverband BAG in einer gemeinsamen Stellungnahme für die morgige Anhö-rung im Wirtschaftsausschuss des Landtages zum aktuellen Ladenöffnungszeitengesetz.

"Das neue Gesetz wird pragmatisch und ohne jede Aufgeregtheit bei Kunden und Händlern umgesetzt. Wo es sinnvoll ist, wird zumeist bis 22.00 Uhr geöffnet und in Einzelfällen sogar länger. Ein Zwang zur Ladenöffnung 'rund um die Uhr' war dagegen nie gewollt und ist erwartungsgemäß auch nicht eingetreten. Jetzt kann aber je nach Markt- und Standortbedingungen flexibel und mit viel weniger Bürokratie auf Kundenwünsche reagiert werden", so Prof. Dr. Peter Heimann, Hauptgeschäftsführer der IHK Halle-Dessau.

Der Einzelhandel verzeichne seit Anfang 2007 einen leichten Beschäftigungszuwachs, vor allem im Teilzeitbereich - einen direkten Zusammenhang mit neuen Öffnungszeiten würden die IHKn und Handelsverbände aber nicht sehen. Genauso wenig sei erwartet worden, dass durch die Möglichkeit längerer Ladenöffnungszeiten spürbare positive Effekte für die ohnehin schwierige Umsatz- und Ertragssituation im Handel erzielt würden.

Nach IHK-Angaben müssen samstags Einzelhändler in Sachsen-Anhalt spätestens 20.00 Uhr schließen, Geschäfte in Leipzig und die Einkaufszentren im Leipziger Umland werben dagegen mit einer Öffnung bis 22.00 Uhr. Kritisch bewertet die Wirtschaft auch die geltende Regelung in Sachsen-Anhalt, wonach an vier Samstagen bis 24.00 Uhr geöffnet werden dürfe wenn darauf ein verkaufsoffener Sonntag folge. Diese Regelung sei wenig praxistauglich und überfordere letztlich Kunden wie Unternehmen und deren Mitarbeiter gleichermaßen.

Die Wirtschaft regt deshalb an, an Samstagen die gleiche Öffnungszeit bis 24.00 Uhr wie von Montag bis Freitag zu ermöglichen. Wenn der Gesetzgeber der Forderung nach generell einer längeren Samstagsöffnung bis 24.00 nicht folgen könne oder wolle, so müssten zumindest die vier "langen Samstagsöffnungen" von den vier jährlich möglichen verkaufsoffenen Sonntagen entkoppelt werden.
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