Als weiteres Ergebnis der gestrigen Sitzung plädiert die IHK Hannover dafür, die erreichten Möglichkeiten beim Einsatz von Zeitarbeitskräften nicht wieder einzuschränken, da damit die Erfolge der Zeitarbeit wieder in Frage gestellt würden. IHK-Präsident Dr. Hannes Rehm betonte, dass die Zeitarbeit ganz wesentlich zum Aufschwung am Arbeitsmarkt beigetragen habe und vielen zuvor arbeitslosen Menschen eine neue berufliche Perspektive biete. Eine von der IHK jetzt vorgelegte empirische Analyse belege, dass Zeitarbeit Wachstum und Beschäftigung fördere und ganz überwiegend nur den temporären Bedarf an Arbeitskräften abdecke. Insgesamt stelle die Zeitarbeit ein erfolgreiches und unverzichtbares Instrument zur Sicherung betrieblicher Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit dar.
Zentrale Ergebnisse der Analyse:
- Auch wenn sich die Zahl der Zeitarbeiter in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht hat, liegt Deutschland mit einem Zeitarbeiteranteil von 2,5 % an der Gesamtbeschäftigung im europäischen Mittelfeld.
- Die Einsatzdauer in den Unternehmen liegt mehrheitlich unter 3 Monate, Einsätze von mehr als einem Jahr sind die Ausnahme.
- Der Anteil der Zeitarbeitnehmer, die beim Entleiher in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis übernommen werden, liegt bei rund einem Drittel.
- Nahezu alle Zeitarbeitnehmer werden auf der Grundlage gültiger Tarifverträge beschäftigt.
Die Studie steht als kostenfreier Download zur Verfügung: http://www.hannover.ihk.de
In einem weiteren Schwerpunkt befasste sich die Vollversammlung mit der geplanten Erbschaftsteuerreform. Der vorliegende Gesetzentwurf wird von der IHK Hannover abgelehnt, weil er Betriebsübergaben an die Erben besonders in Familienunternehmen erschwert. Wesentliche Kritikpunkte sind die unrealistischen Verschonungsvoraussetzungen - das Betriebsvermögen muss über 15 Jahre gehalten, die Mitarbeiter mindestens 10 Jahre weiterbeschäftigt werden - sowie der Ausschluss ganzer Branchen, wie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft oder Beteiligungsgesellschaften, von der Verschonung. Daneben sind die geplanten Steuersätze zu hoch, da mit den vorgesehenen Änderungen der Bewertungsvorschriften eine Vervielfachung der Bemessungsgrundlage einhergehen kann.
Mit einem Volumen von nur 4 Milliarden Euro und administrativen Kosten von einer Milliarde Euro ist die Erbschaftsteuer sowohl relativ unergiebig und ihr administrativer Aufwand so hoch wie bei keiner anderen Steuer. Die IHK Hannover setzt sich deshalb für eine vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer ein. Da dieser Weg in der gegenwärtigen politischen Konstellation jedoch verschlossen scheint, muss zumindest eine standortverträgliche Gestaltung erreicht werden. Die derzeit diskutierten geringfügigen Anpassungen (Reduzierung der Behaltensfrist auf 10 Jahre, Wegfall der Lohnsummenindexierung) sind keineswegs ausreichend. Die IHK hat sich in diesem Zusammenhang an den Ministerpräsidenten gewandt und die konkrete Betroffenheit von Familienunternehmen in einem Round-Table-Gespräch mit Unternehmern und Bundestagsabgeordneten plastisch illustriert.