Bilanzierende Unternehmen müssen sich im nächsten Jahr auf eine weitreichende und kostenträchtige Änderung einstellen. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, wird die Finanzverwaltung nur noch elektronisch "nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz" übermittelte Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen akzeptieren. Die Abgabe in Papierform wird auf Härtefälle beschränkt.
Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5b Einkommensteuergesetz, der bereits 2008 durch das sogenannte "Steuerbürokratieabbaugesetz" eingeführt wurde. Die Regelung fand aber lange Zeit keine Beachtung, weil bislang die erforderliche Umsetzungsverordnung fehlte. Außerdem erschien es auf den ersten Blick unverdächtig, wenn die Finanzverwaltung beabsichtigt, die Kommunikation mit den Unternehmen an den heutigen Stand der Technik anzupassen. Im Gegenteil, frei nach dem Motto "Elektronik statt Papier", erhofften sich dadurch beide Seiten spürbare Entlastungen.
Doch die Ministerialbeamten begnügten sich in ihrem Entwurf vom 31. August 2010 nicht mit der Klärung von technischen Fragen, sondern planten die Gliederungstiefe von Bilanz und G+V-Rechnung massiv auszuweiten. So sollte laut Verordnungsentwurf die Bilanz beispielsweise für kleine Kapitalgesellschaften auf 178 Pflichtfelder aufgebläht werden, während das Handelsgesetzbuch bislang lediglich 23 vorschreibt. "Eine Ausweitung der Taxonomie in einem solchen Ausmaß hätte weitreichende Folgen für die betriebliche Praxis gehabt", so Carsten Bacher, Steuerexperte der IHK Heilbronn-Franken. Gängige Geschäftsvorfälle hätten wesentlich detaillierter gebucht werden müssen. "Mit Bürokratieabbau", so Bacher weiter, "hatte das nichts mehr zu tun!"
Die IHK-Organisation hat deshalb massiv auf eine Änderung des Verordnungsentwurfs gedrängt und konnte einige beachtliche Teilerfolge erzielen:
So konnte die ursprünglich bereits für dieses Jahr geplante Umsetzung auf 2012 verschoben werden und im endgültigen Anwendungsschreiben, das am 28. September veröffentlicht wurde, wird erklärt, dass im ersten Jahr der Neuregelung nicht beanstandet wird, wenn ein Unternehmer seine Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach wie vor in Papierform einreicht. Ferner konnte sich die Finanzverwaltung durchringen, die Zahl der Auffangpositionen deutlich auszuweiten. "Vor allem durch die zusätzlichen Auffangpositionen wird sich der Umstellungsaufwand spürbar reduzieren", ist sich Bacher sicher, "aber die Finanzverwaltung hat bereits angekündigt, diese Erleichterungen in ein paar Jahren erneut zu überprüfen." Das Thema wird also auch in den nächsten Jahren nichts an Aktualität verlieren.
Eine Anmeldung ist erforderlich. Interessenten werden gebeten, sich bei der IHK Heilbronn-Franken, Nora Tür, Telefon 07131 9677-218, E-Mail: nora.tuer@heilbronn.ihk.de, anzumelden.