Bei der Beurteilung der Versorgungssicherheit ist auch der Zeitraum ab 2022, dem Jahr der Abschaltung des letzten Kernkraftwerkes, zu betrachten. "Die Industrie ist auf eine zuverlässige und berechenbare Stromversorgung angewiesen. Hier muss ein realistisches Konzept erarbeitet und eine entsprechende Vorsorge getroffen werden", betont Prof. Dr. Dr. h.c. Harald Unkelbach, Präsident der IHK Heilbronn-Franken. Daher werden die Aktivitäten des Umweltministers, das Thema grundlastfähiger Kapazitäten auf Bundesebene in den Fokus zu stellen, ausdrücklich begrüßt.
Auch die Strompreisentwicklung betrachtet die Wirtschaft mit Sorge. Um den Industriestandort Deutschland zu erhalten seien Ausnahmeregelungen für energieintensive Betriebe im Erneuerbare-Energien-Gesetz weiterhin unbedingt notwendig. Gleichzeitig bedürfe es der grundsätzlichen Neuausrichtung dieses Gesetzes, um durch marktnahe Ausgestaltung einen weiteren Preisanstieg zu verhindern. Das vom Umweltministerium kürzlich vorgestellte Gutachten zu einem "EEG 2.0" weise hierfür keinen vielversprechenden Weg. Eine zusätzliche Möglichkeit zur Entlastung der Wirtschaft bestünde in der Senkung der Stromsteuer.
Ein weiterer Punkt ist der Stromimport. Kann der Stromverbrauch nicht, wie von der Landesregierung geplant, gesenkt werden und nehmen gleichzeitig gesicherte Stromerzeugungskapazitäten ab, muss die Differenz mit Stromimporten gedeckt werden. Für diese notwendigen Stromimporte muss die Verfügbarkeit der Stromlieferungen abgesichert und der Übertragungsnetzausbau vorangetrieben werden. Die Landesregierung sollte sich deshalb verstärkt für eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Energiepolitik und die Vollendung des EU-Strombinnenmarktes einsetzen. Gleichzeitig ist die Weiterentwicklung der Verteilnetze zu Smart Grids von Seiten des Landes nach Kräften zu unterstützen und beispielsweise durch einen Verteilnetzentwicklungsplan strategisch voranzutreiben.
Den Kurzbericht und die Bewertung der baden-württembergischen Industrie-und Handelskammern sowie den vollständigen Monitoringbericht können Sie unter www.heilbronn.ihk.de, Dok.-Nr.: ENE005671, abrufen.