Die Generalstaatsanwaltschaft teilt in ihrem Schreiben die Auffassung der Staatsanwaltschaft Heilbronn, dass keine zureichenden Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Vermögensdelikt der Beschuldigten bestünden. Ein vor-sätzliches rechtswidriges Verhalten sei zu Recht verneint worden.
"Damit sind die Anschuldigungen, die gegen uns erhoben worden sind, rechtlich haltlos", kommentieren IHK-Präsident Thomas Philippiak und IHK-Hauptgeschäftsführer Heinrich Metzger das Schreiben der Generalstaats-anwaltschaft. "Offensichtlich dient das Vorgehen der Kammergegner nur dazu, eine Schmutzkampagne gegen die IHK zu führen, und den Ruf der handelnden Personen zu beschädigen."