Die IHK Heilbronn-Franken erhält bis zum 15. Januar 2013 die Gelegenheit die Kündigungsgründe und die zeitlichen Abläufe detailliert darzulegen. Anschließend ist die Klägerin aufgefordert ihre Sichtweise des Sachverhalts bis zum 13. Februar 2013 vorzutragen. Im sich anschließenden Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Heilbronn findet dann die inhaltliche Auseinandersetzung statt. Gegenstand dieses Termins wird auch ein erst kürzlich bekanntgewordener Vorgang sein, in der es um den Vorwurf der Begünstigung von Familienangehörigen geht.
Keine Einigung!
Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht
Die IHK Heilbronn-Franken erhält bis zum 15. Januar 2013 die Gelegenheit die Kündigungsgründe und die zeitlichen Abläufe detailliert darzulegen. Anschließend ist die Klägerin aufgefordert ihre Sichtweise des Sachverhalts bis zum 13. Februar 2013 vorzutragen. Im sich anschließenden Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Heilbronn findet dann die inhaltliche Auseinandersetzung statt. Gegenstand dieses Termins wird auch ein erst kürzlich bekanntgewordener Vorgang sein, in der es um den Vorwurf der Begünstigung von Familienangehörigen geht.