Beim Existenzgründerseminar von Martin Neuberger, IHK-Berater für Existenzgründung, und Rechtsanwalt Andreas Blatt, IHK-Referent für Wirtschafts- und Unternehmensrecht, war der Andrang groß: Etwa 60 Teilnehmer lauschten im Öhringer Rathaus gebannt den Tipps der Experten und hatten viele Fragen an die Referenten.
Starke körperliche Belastung und ein enormer Zeitaufwand kennzeichnen vor allem die Anfänge einer Gründung. Bis zu 14 Stunden am Tag müssen Existenzgründer zu Beginn ihrer Selbstständigkeit arbeiten, um sich auf dem Markt zu positionieren. "Sich im Vorfeld kritisch zu prüfen ist äußerst wichtig", rät Martin Neuberger den künftigen Jungunternehmern. Denn der Belastung, die eine Existenzgründung mit sich bringt, sind nicht alle gewachsen.
Die Wege in eine Neugründung sind vielfältig: Die einen bergen mehr Risiken als andere. Einen Überblick gab Martin Neuberger. Die Betriebsübernahme habe Vorteile: "Das Risiko zu scheitern ist überschaubarer, denn Kunden sind bereits vorhanden", unterstreicht der Berater für Existenzgründung. Zu bedenken gab er noch: "Liquidität spielt bei diesem Modell eine tragende Rolle, denn meist muss ein höherer Kaufpreis finanziert werden." Ein geringeres Risiko gingen Existenzgründer beim Geschäftsmodell Franchising ein, "denn es gibt eine bereits erprobte Geschäftsidee", sagt Neuberger.
Der rechtliche Bereich ist für viele zu Beginn einer Gründung undurchsichtig. "Oft ist Gründern unklar, welche Erlaubnisse im Vorfeld notwendig sind", sagt Rechtsanwalt Andreas Blatt.
Das Wettbewerbsverbot und das Prinzip der Gewerbefreiheit beschäftigte viele der Teilnehmer. "Kann ich mich schon selbstständig machen, wenn ich noch in einem Arbeitsverhältnis gebunden bin?", fragt eine Teilnehmerin. Grundsätzlich sei kein Wettbewerb zum eigenen Arbeitgeber zulässig, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelte das Wettbewerbsverbot nicht mehr. Allerdings: "Datendiebstahl ist unzulässig", unterstreicht der Rechtsanwalt. Wer Daten aus seinem Angestelltenverhältnis für seine Zwecke verwendet, kann sich strafbar machen. Was Scheinselbstständigkeit bedeutet, welche Gewerbe erlaubnispflichtig und überwachungsbedürftig sind und welche Rechtsformen eines Unternehmens es gibt, waren außerdem Themen seines Vortrags.
Um auf dem Markt durchzustarten, brauchen Gründer einen Businessplan, der möglichen Kapitalgebern Antworten auf sämtliche Fragen offenlegt. Deshalb unterstrich Neuberger wie wichtig es ist, diesen gut auszuarbeiten. "Legen Sie Ziele und Aktivitäten fest und überprüfen Sie diese laufend", sagt Neuberger. Er legte die Bausteine eines Businessplans dar und zeigte, wie ein Kapitalbedarfsplan aussehen muss. Auch über typische Fehler bei Unternehmenskonzepten informierte der Existenzgründungsberater die Teilnehmer. "Oft gibt das Konzept keinen Überblick über den Finanzbedarf und das Eigenkapital."
Das nächste Existenzgründungsseminar findet am 2. November um 18 Uhr im Technologie- und Gründerzentrum Tauberbischofsheim statt. Interessenten wenden sich bei der IHK Heilbronn-Franken an Miriam Bauer (Telefon 07131 9677-118, Fax 07131 9677-119), E-Mail miriam.bauer@heilbronn.ihk.de.