Der unabhängige "Wahlausschuss Vollversammlung 2013/2017" der IHK Heilbronn-Franken hat durch Bekanntmachung im März-Heft der IHK-Zeitschrift w.news die Wahl zur Vollversammlung eingeleitet und aktuell - getrennt nach Wahlgruppen - Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) aufgestellt. Wählerlisten gibt es für die Wahlgruppen I. Produzierendes Gewerbe, II. Absatzwirtschaft (Großhandel, Einzelhandel, Verlagsgewerbe), III. Kredit-gewerbe/Versicherungen, IV. Vermittlergewerbe (Handelsvertreter, Finanz-, Versicherungs-, Immobilien- sowie sonstige Vermittler), V. Verkehrsgewerbe, Speditionen, Transport, Logistik, VI. Gaststätten-, Beherbergungs- und Kurbetriebe sowie VII. Informationstechnologie, Beteiligungsgesellschaften und sonstige Dienstleister.
Vom 6. bis 19. März sind diese Wählerlisten im Heilbronner Haus der Wirtschaft sowie auf den IHK-Geschäftsstellen in Schwäbisch Hall und Bad Mergentheim für Kandidatenvorschläge einsehbar. Zusätzlich stehen die Wählerlisten sowie weitere Informationen rund um die IHK-Wahl auf einer eigens eingerichteten Internetseite unter www.ihkwahl.de zur Verfügung.
Bis spätestens Montag, 26. März 2012, können Anträge auf Aufnahme in die Wählerlisten, Anträge auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Wählerlisten schriftlich beim Wahlausschuss eingereicht werden. Eine nachträgliche Umgruppierung in eine andere Wahlgruppe ist nach dieser Frist nicht mehr möglich.
Kandidaten für die Vollversammlung kandidieren in der jeweils für sie gültigen Wahlgruppe. Auch jedes Unternehmen kann seine Stimmen nur für in seiner Wahlgruppe aufgestellte Kandidaten abgeben.
So geht es weiter
Vom 7. Mai bis 14. Juni haben die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen die Möglichkeit, für ihre jeweilige Wahlgruppe Wahlvorschläge einzureichen. Die Wahlvorschlags-Formulare stehen auf der Internetseite zur IHK-Wahl zum Download zur Verfügung. Sie können zudem beim Wahlausschuss unter wahlausschuss@heilbronn.ihk.de angefordert werden. Die Wahlen für die Vollversammlung der Legislaturperiode 2013/2017 selbst finden im Wege der Briefwahl vom 11. September bis 1. Oktober 2012 statt.
Hintergrund IHK-Vollversammlung
Das oberste Gremium der IHK wird alle fünf Jahre neu gewählt. In die Vollversammlung bringen Unternehmer ihr Know-how und ihre Erfahrung ein und bestimmen den wirtschaftspolitischen Kurs der IHK. Die Vollversammlung wählt die Mitglieder des Präsidiums und den Präsidenten, bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit und entscheidet über den IHK-Haushalt und die Beitragsordnung. Entsprechend der Satzung der IHK Heilbronn-Franken sind die einzelnen Wirtschaftszweige ihrer Bedeutung nach repräsentativ in der IHK-Vollversammlung besetzt; auch die einzelnen Kreise der Region sind in der Zusammensetzung des Wirtschaftsparlaments berücksichtigt. Die einzelnen Mitglieder der Vollversammlung sind gleichberechtigt. Gewählt werden durch die IHK-Mitgliedsunternehmen insgesamt 42 Interessenvertreter. Die Vollversammlung selbst hat die Möglichkeit bis zu sechs weitere Mitglieder durch Zuwahl in ihren Kreis aufzunehmen.
Diese Medien-Info kann auch per Internet unter www.heilbronn.ihk.de/... abgerufen werden.