Maria Klaas, Geschäftsführerin der IHK Lippe, informiert, dass für Versicherungsmakler und Mehrfachagenten zusätzlich eine Erlaubnispflicht besteht. Versicherungsmittler, die ausschließlich für ein Versicherungs-unternehmen tätig werden, können sich über ihr Versicherungsunternehmen registrieren lassen. Sie sind dann Kraft Gesetzes von der Erlaubnispflicht befreit. Mit dieser Regelung übernimmt das Versicherungsunternehmen automatisch die Vermögensschadens-haftpflicht. Alle anderen Versicherungsvermittler sind nach dem Gesetz verpflichtet, eine eigene Vermögensschadenshaftpflicht in der im Gesetz vorgeschriebenen Höhe abzuschließen.
Unternehmen, die Versicherungen nur als Ergänzung zum Hauptprodukt anbieten, wie z.B. Autohäuser, können sich auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreien lassen.
Während für die Erlaubnis und Registrierung zum Teil Übergangszeiten bis zum 31.12.2008 bestehen, muss die Vermögensschadenshaftpflicht-versicherung seit dem 22. Mai 2007 vorliegen.