Die IHK weist darauf hin, dass Personen, die nach dem 1. Januar 2007 mit der Versicherungsvermittlung begonnen haben, diese Voraussetzungen spätestens am 22. Juli 2007 erfüllen müssen. Ohne Registrierung dürfen die Gewerbetreibenden nach diesem Tag keine Versicherungen mehr vermitteln. Verbraucher können unter www.vermittlerregister.info nachsehen, ob ihr Versicherungsvermittler registriert ist. Dabei ist zu beachten, dass Versicherungsvermittler, die bereits vor dem 31.12.2006 das Gewerbe angemeldet haben, eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2008 nutzen können.
Neben Erlaubnis- und Registrierung müssen Versicherungsvermittler gegenüber den Verbrauchern umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen.