Das Landesförderprogramm unterstützt Investitionen im Kreis Lippe mit Ausnahme der Städte und Gemeinden Bad Salzuflen, Leopoldshöhe und Oerlinghausen. Mit Investitionszuschüssen in Höhe von 7,5% bzw. 15% wird die Schaffung zusätzlicher Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze unterstützt. Eine Förderung für die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze ist nicht mehr möglich.
Grundsätzlich sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Umsatz unter 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme unter 43 Millionen Euro antragsberechtigt. Darüber hinaus müssen Unternehmen ihre Güter und Dienstleistungen überwiegend überregional, d. h. außerhalb von 50 km um den Investitionsort absetzen bzw. erbringen. Antragsberechtigt sind in der Regel Industriebetriebe, der Großhandel und bestimmte Dienstleistungsbereiche. Branchen wie das Baugewerbe, der Einzelhandel, das Verkehrsgewerbe und Energieversorger sowie das Gesundheitswesen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert wird die Betriebserrichtung, Betriebserweiterung, erstmaliger Erwerb eigener Räumlichkeiten in einer fünfjährigen Gründungsphase, der Erwerb einer stillgelegten bzw. von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte sowie Umstellung bzw. grundlegende Rationalisierung. Gefördert wird die Anschaffung fabrikneuer beweglicher Wirtschaftsgüter (mit Ausnahme von Fahrzeugen), Baumaßnahmen, Außenanlagen und anteilige Grundstückskosten. Die Höhe der förderbaren Kosten wird begrenzt durch die Anzahl der neu geschaffenen Dauerarbeitsplätze. Die Investitionsgüter müssen aktiviert werden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 150.000 Euro.
Wichtig ist, dass als erstes der Antrag bei der NRW.BANK in Münster vor dem Investitionsbeginn gestellt wird. Richtlinien, Durchführungserlass und Antragsformulare sind unter www.nrwbank.de herunterzuladen oder können bei der IHK Lippe angefordert werden, die auch gern beim Ausfüllen der Antragsunterlagen behilflich ist.