Das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium habe sich in dieser Frage insbesondere im Interesse der betroffenen Blumengeschäfte sehr flexibel gezeigt, erklärte Axel Martens. "Jetzt ist es nur noch notwendig, dass die Kunden auf den richtigen Termin hingewiesen werden", betont Martens, "denn in vielen Kalendern ist von den Herstellern fälschlicherweise der 4. Mai 2008 eingetragen worden." Richtig sei hingegen: Am 11. Mai 2008 ist Muttertag!
Für alle anderen Feiertage greift dann aber wieder die grundsätzliche Regelung des neuen Ladenöffnungsgesetzes, nach der Blumen und Brötchen an den hohen kirchlichen Feiertagen nicht verkauft werden dürfen. Über die genauen Vorschriften informiert die IHK Lippe zu Detmold in einem Merkblatt, im Internet zu finden unter: www.detmold.ihk.de .