Betriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, konnten bereits seit Ende 2004 für Reparatur- und Montagearbeiten auch dort parken, wo sonst wenig geht, und das ohne Parkgebühren. Auf Antrag stellen die Straßenverkehrsbehörden dafür so genannte Handwerkerparkausweise aus. Diese können sogar zwischen den Kommunen gegenseitig anerkannt werden. Im Extremfall kann also mit einem einzigen Ausweis in ganz NRW geparkt werden.
Für Betriebe aus Industrie, Handel und Dienstleistungen galt das bisher nicht. Die Zahl der Berufe sei zu groß, die Tätigkeiten zu unterschiedlich, lautete die Begründung aus Düsseldorf. Nachdem die IHKs immer wieder dagegen Front gemacht hatten, hat das Ministerium nun umgedacht. Jetzt können sämtliche Unternehmen, die schweres oder umfangreiches Material beziehungsweise Werkzeug transportieren müssen, bei den Straßenverkehrsbehörden für ihre Service- und Werkstattfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Reine Ladetätigkeiten sind dabei allerdings ausgenommen. Außerdem sollen, so heißt es in dem Erlass, die Fahrzeuge mit einer festen Firmenaufschrift versehen sein.
"Es freut uns, dass die Landesregierung die "2-Klassen-Gesellschaft" beim Parken abgeschafft hat. Dies stärkt den Mittelstand und findet unsere volle Unterstützung", so Andreas Henkel, Geschäftsführer der IHK Lippe. Jetzt seien die Kommunen gefordert, die Regelung zügig umzusetzen. "Wir wünschen uns eine großzügige und wirtschaftsfreundliche Auslegung. Die Möglichkeiten bietet der neue Erlass", appelliert Henkel an die Verkehrsbehörden. Die IHK fordert gleichzeitig, möglichst umfassende Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung der Parkausweise zu treffen. Dies wäre auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau in NRW.