Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 19177

Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold Leonardo-da-Vinci-Weg 2 32760 Detmold, Deutschland https://www.detmold.ihk.de/
Ansprechpartner:in Frau Edith Klarholz +49 5231 760123
Logo der Firma Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold

Sonderregeln für Service- und Werkstattfahrzeuge in Innenstädten

Geänderter Erlass in der "Warteschleife"?

(lifePR) (Detmold, )
Gute Nachricht für Firmen aus Handel und Dienstleistung kam im April dieses Jahres aus Düsseldorf: per Erlass erlaubte das Verkehrsministerium nun auch Mitgliedsfirmen der Industrie- und Handelskammern Sonderregeln für das Parken in Innenstädten. Bisher galt das nur für das Handwerk und ambulante Sozialdienste. Die Chancengleichheit gibt es derzeit allerdings nur auf dem Papier. Denn die Firmen in der Region warten noch immer auf die Umsetzung. "Obwohl fast ein halbes Jahr vergangen ist, kann man die Sondergenehmigung noch nicht einmal beantragen", ärgert sich Andreas Henkel, Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK). Er vermutet die Bremser in den beteiligten Behörden.

Bereits Mitte April hatte das Verkehrsministerium in Düsseldorf die Bezirksregierungen in NRW angeschrieben und über die geänderte Park-Regelung informiert. Danach können nun für alle Servicefahrzeuge, die in Innenstädten bei Kunden zu tun haben, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen bei den lokalen Verkehrsbehörden beantragt werden. Gegen Gebühr wird ein Parkausweis ausgestellt. Dieser berechtigt dazu, in Halteverbotszonen, auf Anwohnerparkplätzen oder auf kostenpflichtigen Parkplätzen kostenfrei zu parken. Den begehrten Ausweis bekommt allerdings nur, wer einen entsprechenden Bedarf hat, also z. B. schweres Material oder Werkzeuge schleppen muss. Außerdem müssen die Fahrzeuge eine entsprechende Firmenbeschriftung haben.

Der neue Service findet großen Anklang in der Wirtschaft. "Wir hatten schon -zig Anrufe deswegen", bestätigt Andreas Henkel. Auch beim Kreis Lippe und den Kommunen seien reichlich Anfragen eingegangen. Damit die neue Regelung möglichst schnell und unbürokratisch umgesetzt wird, hatte sich die IHK Lippe seinerzeit mit den zuständigen Verkehrsbehörden und auch mit der Bezirksregierung in Verbindung gesetzt. Das Ziel: eine einheitliche Handhabung und gegenseitige Anerkennung der Parkausweise möglichst in der gesamten Region. Dabei sollte die Bezirksregierung eine koordinierende Aufgabe übernehmen.

Aber seit Monaten ruht still der See, die Beteiligten schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Die Verkehrsbehörden warten auf eine Gesprächseinladung der Bezirksregierung. Diese wiederum will erst noch Daten auswerten. "Nach unserer Kenntnis liegen die aber seit Monaten bereits vor. Warum passiert dann nichts?" äußert Andreas Henkel seinen Unmut über die unnötige Warteschleife. Es könne doch nicht sein, dass die Vorgaben aus dem Ministerium einfach ignoriert würden. Im Übrigen sei das auch kein gutes Beispiel für Bürokratieabbau, der doch in OWL eine besondere Rolle spielt. Die IHK Lippe appelliert deswegen an alle Beteiligten, das weitere Prozedere jetzt endlich in Gang zu setzen.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.