Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 13. Juni 2007 zu diesem Urteil Stellung genommen und die Beurteilung des geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen neu geregelt. Die Neuregelungen gelten auch für bereits bestehende Darlehen. Für die Feststellung des marktüblichen Zinssatzes werden demnach die bei Vertragsabschluss von der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze für vergleichbare Referenzkredite an private Haushalte aus der EWU-Zinsstatistik herangezogen.
Über Einzelheiten informiert ein Merkblatt, das im Internet unter www.nordschwarzwald.ihk24.de, Dokumenten-Nr. 19451, abgerufen werden kann.