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IHK-Information: Geldwerte Vorteile bei Arbeitgeberdarlehen

(lifePR) (Pforzheim, )
Gewähren Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Darlehen, sind diese Arbeitgeberdarlehen in der Regel zinsgünstiger als bankübliche Kredite. Die Zinsvorteile des Arbeitnehmers stellen so genannte geldwerte Vorteile dar, die als Sachbezüge der Lohnsteuer unterliegen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in seinem Urteil vom 4.5.2006 (Aktenzeichen VI R 28/05) entschieden, dass ein Arbeitnehmer auch dann keinen Vorteil in Sachen Lohnsteuer erlangt, wenn der Arbeitgeber ihm ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt. In einem solchen Fall lasse sich mit dem in der Lohnsteuerrichtlinie genannten Zinssatz (5 Prozent seit 1.1.2004) kein steuerbarer Vorteil begründen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 13. Juni 2007 zu diesem Urteil Stellung genommen und die Beurteilung des geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen neu geregelt. Die Neuregelungen gelten auch für bereits bestehende Darlehen. Für die Feststellung des marktüblichen Zinssatzes werden demnach die bei Vertragsabschluss von der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze für vergleichbare Referenzkredite an private Haushalte aus der EWU-Zinsstatistik herangezogen.

Über Einzelheiten informiert ein Merkblatt, das im Internet unter www.nordschwarzwald.ihk24.de, Dokumenten-Nr. 19451, abgerufen werden kann.
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