Wurden bei der Ermittlung der Gewerbesteuer bisher lediglich Dauerschuldzinsen zur Hälfte dem Gewinn zugeschlagen, werden ab dem Jahr 2008 alle Zinsen und bestimmte Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen zu einem Viertel dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.
Die Hinzurechnungssätze wurden vor Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform zwar noch abgesenkt. Nach Einschätzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE) sind sie aber nach wie vor "erheblich zu hoch". Vor allem in den Innenstädten werden die neuen Hinzurechnungen für Immobilienmieten zu enormen Problemen führen.
Die IHK-Organisation will sich im neuen Jahr vehement für weitere Nachbesserungen einsetzen. Fürs erste müssen sich die Unternehmen jedoch auf höhere Gewerbesteuerzahlungen einstellen. In einem gemeinsamen Merkblatt erläutern DIHK und HDE den Sachstand und Maßnahmen, die die Zusatzbelastungen mindern können. Das Spektrum der Möglichkeiten reicht von der Änderung der Rechtsform über die optimale Ausnutzung der Freibeträge bis hin zur Neuverhandlung der Miete.
Das Merkblatt kann im Internet unter www.nordschwarzwald.ihk24.de, Dokumenten-Nummer 19108, abgerufen werden.