Die Finanzverwaltung hat angekündigt, Umsatzsteuersonderprüfungen und die Lohnsteueraußenprüfungen flächendeckend digital durchzuführen. Dies bedeutet, dass es sich kein Unternehmen leisten kann, auf eine digitale Betriebsprüfung nicht genügend vorbereitet zu sein.
Auf der Grundlage der geänderten §§ 146, 147 Abgabenordnung (AO) erhält die Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme (DV-System) von Unternehmen.
Über Einzelheiten informiert ein Merkblatt, das im Internet unter www.nordschwarzwald.ihk24.de, Dokumenten-Nr. 19000, abgerufen werden kann.