Werden Dienstleistungen über die Grenze erbracht, stellt sich immer auch die Frage, was steuer- und abgabenrechtlich zu beachten ist. Insbesondere ist zu klären, wie die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung der grenzüberschreitenden Leistungen aussieht. Hierbei spielt vor allem eine Rolle, in welchem Land die erbrachte Leistung umsatzsteuerlich erfasst wird und wie als Folge dessen die jeweilige Rechnungsstellung auszusehen hat.
Die Regelungen hierzu sind im Einzelnen äußerst kompliziert und unterscheiden sich je nach Art der ausgeführten Dienstleistung. Außerdem ist für die zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung häufig auch die Kenntnis der nationalen Rechtsvorschriften des Landes erforderlich, in dem der Leistungsempfänger seinen Betrieb hat beziehungsweise die Leistung erbracht wird. Im Zweifelsfall sollte daher immer fachkundiger Rat eingeholt werden. Als erste Anlaufstelle steht hierfür die zuständige Industrie- und Handelskammer zur Verfügung.
Über Einzelheiten informiert ein Merkblatt, das im Internet unter www.nordschwarzwald.ihk24.de, Dokumenten-Nr. 15089, abgerufen werden kann.