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Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Dreiste Betrugsmasche

Falsche Rechnungen mit Aufdruck "Deutsches Unternehmensregister"

(lifePR) (Nürnberg, )
Bei der IHK gehen seit Beginn der Woche zahlreiche Anfragen von Unternehmen ein, die einen angeblichen "Bescheid über Eintragungs-gebühren" erhalten. Dabei handelt es sich um gefälschte Rechnungen.

Jede Eintragung im Handelsregister wird im Unternehmensregister und einer Zeitung veröffentlicht. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen nehmen Herausgeber von Firmenverzeichnissen zum Anlass, Leistungen, wie etwa die Aufnahme der Firma in eine Datenbank oder ein Adresswerk oder die Anfertigung von Urkunden über die Handelsregistereintragung anzubieten. Meist sind die Angebote so ausgestaltet, dass sie nicht als Bestellformulare, sondern als Rechnungen erscheinen, die dann in der Annahme einer Zahlungsverpflichtung ungeprüft beglichen werden.

Besonders dreist wird diese Masche derzeit aber ausgenutzt von einem Unternehmen, das Zahlungsaufforderungen mit dem Aufdruck "Deutsches Unternehmensregister" verschickt (Beispiel s. Anlage). Da es seit 1.1.2007 tatsächlich ein "Unternehmensregister" gibt, welches – getragen vom Bundesanzeiger Verlag – zentral die Handelsregisterdaten und Jahresabschlüsse verwaltet, ist die Irreführungsgefahr besonders groß. Erkennbar ist der Betrugsversuch schon daran, dass als Absenderadresse Frankfurt am Main angegeben ist; das Unternehmensregister wird jedoch im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz in Berlin betrieben. Die Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Köln. Außerdem existiert unter der auf dem Schreiben angegebenen Telefonnummer kein Anschluss.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken weist darauf hin, dass sich nichts daran geändert hat, dass bei einer Handelsregistereintragung nur der Notar direkt abrechnet und die Eintragung im Register in Bayern über die Landesjustiz-kasse in Bamberg abgerechnet wird.

Allen Unternehmern, die derartige oder andere dubiose Zahlungsaufforde-rungen erhalten, rät die IHK dringend, diese nicht zu bezahlen bzw. in Zweifelsfällen den Rat des Geschäftsbereichs Recht | Steuern der IHK einzuholen.
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