„Mit der geplanten Senkung der Steuersätze der Unternehmenssteuerreform ab 1. Januar 2008 geht die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Kosten, insbesondere Zinsen, Mieten und Pachten bei der Gewerbesteuer einher,“ erläutert Dr. Martin Gegenwart, Syndikus und Steuerexperte bei der IHK Offenbach am Main. „Besonders Geschäfte mit Innenstadtlage sind von hohen Mietzahlungen betroffen. Ein großer Teil der Miete wird also ab 2008 bei der Bemessung der Gewerbesteuer hinzugerechnet. Dies geschieht unabhängig davon, ob in einem Geschäftsjahr Gewinn erwirtschaftet wird oder nicht.“
Weil mittelständische Unternehmen gleich welcher Rechtsform durch die hohen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach jetzigem Stand erheblich mehr belastet werden, müssen diese abgemildert werden. „Die Höhe des Gewinns, und somit die Leistungsfähigkeit eines Betriebes, sollte über die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer entscheiden,“ fordert der Steuerexperte und fügt warnend hinzu: „Sonst kann es im kommenden Jahr zu etlichen schmerzhaften Geschäftsaufgaben kommen.“
Bei der Umfrage der IHK-Organisation zusammen mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels wurden im August 2007 bundesweit vornehmlich Handelsunternehmen in Innenstadtlage befragt. Der Fragenkatalog umfasste Angaben zu Betriebs- und Rechtsform der Firmen, zu Gewinn und Mietkosten sowie Angaben zu Finanzierungsaufwendungen wie Zinsen, Mieten und Leasingraten. An der Umfrage haben sich 800 Unternehmen beteiligt.