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Neue Widerrufsbelehrung ab dem 1. April 2008

(lifePR) (Frankfurt, )
Nach § 1 Abs. 1 Nr. 10 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV ) müssen Unternehmer im Fernabsatz u.a. über das
"das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe, einschließlich Informationen über den Betrag, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs oder der Rückgabe gemäß § 357 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die erbrachte Dienstleistung zu zahlen hat,"
informieren. Als Hilfestellung für die Umsetzung dieser Verpflichtung enthält § 14 BGB-InfoV ein Muster für die Belehrung über das Widerrufs oder Rückgaberecht. Nachdem die frühere Fassung von einigen Gerichten insbesondere im Bereich des Internetauktionshandels als unzureichend angesehen wurde, hat das Bundesjustizministerium eine Überarbeitung vorgenommen. Dieses finden Sie im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 8 vom 12. März 2008: http://www.bmj.de/... Die entsprechende Änderung der BGB-InfoV tritt am 1. April 08 in Kraft. Das alte Muster kann noch bis Ende September 2008 verwendet werden.

Die Verwendung des neuen Musters ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber unbedingt zu empfehlen, da die Verwendung des gesetzlichen Mustertextes die Gewähr für die Richtigkeit der Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht bietet. Kostenträchtige Abmahnung können insoweit vermieden werden. Insoweit die Belehrung im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt, ist sie in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form mitzuteilen.

Die Anwendung des Musters wird durch viele enthaltene Alternativen und Fallvarianten etwas erschwert. Die beiden meistgebrauchten Alternativen (gültig ab 01.04.2008) haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt:

1. Widerrufsbelehrung bei Warenlieferungen für einen Online-Shop , welche noch vor Vertragsschluss in Textform erfolgt; Rücksendekosten bis 40,- EURO werden nach § 357 Abs. 2 BGB dem Kunden auferlegt;
2. Widerrufsbelehrung bei Warenlieferungen für Internetauktionen (z. B. in der Verkaufsplattform Ebay), welche in Textform erst nach Vertragsschluss erfolgt; Rücksendekosten bis 40 Euro werden dem Kunden auferlegt;
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