Unter anderem wird durch die neue Richtlinie der Abfallbegriff präzisiert. Es wird zum einen europarechtlich sichergestellt, dass der Abfallbegriff auf bewegliche Sachen fokussiert wird. Darüber hinaus werden verbindliche Regelungen für die Abgrenzung zwischen Abfällen und Nebenprodukten und das Ende der Abfalleigenschaft geschaffen. Die neuen Regelungen schaffen die Grundlage für eine verbesserte Akzeptanz von hochwertigen Recyclingprodukten.
Der Beschluss des Europäischen Parlamentes muss formell noch vom Rat gebilligt werden. Die Richtlinie muss innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Veröffentlichung von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird dazu das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geändert, es soll in das Umweltgesetzbuch überführt werden.
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