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Überblick über die wichtigsten Regelungen zum Thema Gefahrguttransport zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele in der VR China

Stand: 13. Juni 2008, Quelle: GIC German Industry & Commerce (Taicang) Co. Ltd. Beijing

(lifePR) (Frankfurt, )
Im Vorfeld der Olympischen Spiele häufen sich die Anfragen der Unternehmen hinsichtlich Einfuhrbeschränkungen und Sicherheitsauflagen bestimmter Güter. Fest steht, daß es von Juli bis September 2008, also bis zum Ende der Paralympics, zu Einschränkungen beim Gefahrguttransport im Umfeld der Olympischen Spiele kommen wird. Dies führt dazu, dass bestimmte Gefahrgüter strengen Restriktionen unterliegen. Zur Vermeidung von Zuliefererengpässen sollten Unternehmen, die zwischen Juli und September 2008 in Nordchina Ware bewegen wollen, an ein Aufstocken ihrer Lager und alternative Transportwege denken. Welche konkreten Gefahrgüter betroffen sind und welche offiziellen Vorschriften seitens der Regierung bereits vorliegen, wird im Folgenden dargelegt: Ein landesweit geltendes Regelwerk hinsichtlich Einfuhrbeschränkungen von Gefahrgütern wurde von zentralen Ministerien bzw. Behörden bislang nicht erlassen. Laut telefonischer Auskunft des Zollamtes, der Sicherheitsaufsichtsbehörde und des Verkehrsministeriums ist auch nicht beabsichtigt, eine solche Regelung zu treffen. Jedoch wurden eine Reihe von lokalen Mitteilungen bezüglich des Gefahrguttransportes bereits erlassen.

Seefracht

Das Verkehrs- und Transportministerium hat die "Mitteilung zum Anti-Terrorismus und zur Sicherheit im Bereich der Kommunikation und des Verkehrs während der Olympiade" erlassen. Diese Miteilung ist leider online nicht zu finden. Laut Auskunft der Rechtsabteilung des Verkehrs- und Transportministeriums soll diese Mitteilung eine Richtlinie für die lokalen zuständigen Behörden sein. Die konkreten Durchführungsbestimmungen werden somit von den lokalen zuständigen Behörden erlassen. Bislang sind zwei lokale Mitteilungen veröffentlicht:

1. Shanghai
Am 23.5.2008 ist eine Mitteilung über die Aufsicht des Hafenbetriebes hinsichtlich Gefahrgütern während der Olympiade von dem Hafenverwaltungsamt Shanghai erlassen worden. Gemäß den "Provisions Concerning the Management of Dangerous Goods at Port" beinhaltet der Hafenbetrieb "loading and unloading, lightering, storing and packing, vanning and devanning containers". Laut dieser Mitteilung wird für folgende Waren in der Zeit vom 18.7. bis zum 25.8. kein Antrag mehr zum Hafenbetrieb angenommen und genehmigt:

- Explosives
- Organic Peroxides
- Highly toxic chemicals
- Radioactive articles
- Acetone
- Sulfuric acid
- Hydrochloric acid
- Hydrogen peroxide
- Nitric acid
- Ammonium nitrate

Vom 20.7. bis zum 31.8. darf für die oben-genannten Waren kein Hafenbetrieb durchgeführt werden. Sollte ein Hafenbetrieb für die oben-genannten Waren während dieses Zeitraumes aufgrund von Staatsinteresse getätigt werden müssen, ist eine Genehmigung bei dem Hafenverwaltungsamt Shanghai zu beantragen.

2. Tianjin
Die Tianjin Maritime Safety Administration hat am 28.5. die "Mitteilung zur Verstärkung der Verwaltung des Gefahrguttransports durch Seefracht während der Olympiade" erlassen. Gemäß dieser Mitteilung werden die Gefahrgutschiffe strenger kontrolliert. Die Schiffe, die folgende Waren transportieren, werden bei jeder Ankunft kontrolliert:

- Explosives
- Inflammable liquid
- Organic Peroxides
- Highly toxic chemicals
- Radioactive articles
- Oxidant

Ferner sind die Reedereien aufgefordert, die interne Aufsicht zu verstärken und Sicherheitsoperationsprozesse einzurichten oder zu verbessern, um Sicherheitsunfälle zu vermeiden. Laut einer inoffiziellen Auskunft eines Zollbeamten von Qingdao kann Schwefel z.Z. nicht mehr am Hafen von Tianjin abgeladen werden. Stattdessen muss Schwefel am Hafen Qingdao abgeladen werden.

3. Qinhuangdao
Laut telefonischer Auskunft der Hafenbeamten von Qinhuangdao können Gefahrgüter ab jetzt bis Ende September nicht nach oder von Qinhuangdao transportiert werden. Eine Regelung dazu ist jedoch noch nicht veröffentlicht.

Luftfracht
Am 27.5.08 wurde die Mitteilung über Kontrollmaßnahmen zur Luftfracht von Gefahrengut während der Olympiade erlassen. Gemäß dieser Mitteilung wird die Genehmigung für Luftfracht der folgenden Waren nach Beijing sowie anderen Olympiastädten vom 1.7. bis 30.9. nicht mehr erteilt:

- Explosives for civilian use
- Firearms and ammunition

Lufttransportunternehmen dürfen in diesem Zeitraum keine Gefahrgüter transportieren. Während dieser Zeit dürfen Gefahrgüter auch nicht vom Flughafen Beijing, Shanghai, Tianjin, Shenyang, Qinhuangdao und Qingdao hinaus transportiert werden.

Strassentransport

1. Shanghai
Die Regierung von Shanghai hat am 18.5. eine "Mitteilung zu Bewährungsmaßnahmen bestimmter chemischer Stoffe in Shanghai" erlassen. Gemäß dieser Mitteilung werden Kontrollmaßnahmen vom 19.5. bis zum 20.10. für 125 chemische Stoffe eingeführt. In der Mitteilung wurden diese Stoffe aufgelistet. Diese Mitteilung schreibt vor, dass die Unternehmen, die die oben genannten chemischen Stoffe transportieren, über eine Lizenz für den Transport der chemischen Gefahrstoffe verfügen müssen.

2. Beijing
Laut einer inoffiziellen Webseite (Hua Gong Yi Mao Wang) werden in Beijing vom 1.5. bis 17.10. für 257 chemische Stoffe Kontrollmaßnahmen eingeführt. Die Stoffe sind auf dieser Webseite zu finden. Die Unternehmen, die die oben genannten chemischen Stoffe kaufen oder transportieren, müssen eine Kauflizenz oder eine Transportlizenz bei öffentlichen Sicherheitsbehörden beantragen. Die Behörde wird den Namen, die Addresse des Unternehmens, die Menge, den Nutzungszweck des zu kaufenden oder transportierenden chemischen Stoffes streng überprüfen.

Laut dieser Webseite haben einige Unternehmen bereits eine Mitteilung über die verschärften Regelungen erhalten. Der Text dieser Mitteilung ist jedoch nicht offiziell veröffentlicht worden. Laut telefonischer Auskunft der öffentlichen Sichterheitsbehörde Beijing wurde dieser allerdings von der öffentlichen Sichterheitsbehörde auf Bezirksebene an alle bei der öffentlichen Sichterheitsbehörde registrierten Unternehmen, die gefährliche chemische Stoffe produzieren, verkaufen und transportieren, zugesandt.
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